Leistungen für Bildung und Teilhabe
Ab 01.01.2011 werden bei Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von € 10,00 monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in Form von Flyern. Diese erhalten Sie beim Jobcenter Lippe pro Arbeit, in Ihrem örtlichen Sozialamt oder in Ihrer Wohngeldstelle und beim Kreis Lippe, sowie im Internet unter www.kreis-lippe.de.
Details entnehmen Sie bitte folgenden Informationen Infoschreiben für Teilhabe Leistungen für Bildung und Teilhabe.