Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab dem 03.04.2022
das Land NRW hat die neue beigefügte und veränderte CoronaSchVO NRW nebst Anlagen 1 und 2 veröffentlicht, die seit dem 03. April 2022 gültig ist.
Das bedeutet für den Sportbetrieb keine Einschränkungen mehr. Bisherige Einschränkungen, wie 2G+/3G-Zugangsregelungen für Spielbeteiligte und Zuschauende oder die Verpflichtung zum Tragen von mindestens medizinischen Masken sind entfallen.
Das Land NRW richtet einen Appell an die Eigenverantwortlichkeit der Bürger/Innen sowie an die Veranstalter, denen die Aufrechterhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten empfohlen wird.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund
i.A.
Andreas Hülsdonk
Stadt Detmold
PDF-Anhänge zur Coronaschutzverordnung:
Coronaschutzverordnung ab 03.04.2022