Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) ab dem 03.04.2022

Liebe Sportfreunde,

das Land NRW hat die neue beigefügte und veränderte CoronaSchVO NRW nebst Anlagen 1 und 2 veröffentlicht, die seit dem 03. April 2022 gültig ist.

Das bedeutet für den Sportbetrieb keine Einschränkungen mehr. Bisherige Einschränkungen, wie 2G+/3G-Zugangsregelungen für Spielbeteiligte und Zuschauende oder die Verpflichtung zum Tragen von mindestens medizinischen Masken sind entfallen.

Das Land NRW richtet einen Appell an die Eigenverantwortlichkeit der Bürger/Innen sowie an die Veranstalter, denen die Aufrechterhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten empfohlen wird.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

i.A.

Andreas Hülsdonk

Stadt Detmold

 

PDF-Anhänge zur Coronaschutzverordnung:

Coronaschutzverordnung ab 03.04.2022

220401_Anlage 1 CoronaSchVO (1)

220401_Anlage 2 CoronaSchVO (1)

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