Ehrenamtsfreibetrag
Wir möchten die Vereine darauf aufmerksam machen, dass die Frist zur notwendigen Änderung der Vereinssatzung bis zum 31.12.2009 verlängert wurde. Pauschale Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an ehrenamtliche Mitarbeiter müssen danach in der Vereinssatzung ausdrücklich erlaubt sein. Sofern zutreffend ist die Satzung zu überprüfen und ggf. noch in diesem Jahr anzupassen.
weitere Informationen siehe www.ksb-lippe.de